Region Freiburg fordert Erleichterungen bei der Errichtung von Freiflächen-Photovoltaik
Die Region Freiburg hat sich zum Thema Photovoltaik-Freiflächenanlagen an das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen gewandt.
In einem Brief an Bundesministerin Klara Geywitz fordern die Vorsitzende der Region, Landrätin Dorothea Störr-Ritter mit Landrat Hanno Hurth und OB Martin Horn die Planung und Errichtung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen zu fördern und zu erleichtern.
In dem Brief heißt es:
"Nicht nur seit dem russischen Angriffskrieg in der Ukraine ist der beschleunigte Ausbau der erneuerbaren Energien ein überaus wichtiges gesamtgesellschaftliches Anliegen. Neben der Nutzung von Wind- und Wasserkraft spielt hierbei auch die zunehmende Nutzung von Photovoltaik (PV) eine große Rolle.
Gerade in der sonnenreichen Region Freiburg gibt es viel Potential für innovative Entwicklungen im Bereich der Photovoltaik-Freiflächenanlagen. Dazu zählt insbesondere auch der Einsatz von Agri-Photovoltaik, d.h. die gleichzeitige Nutzung von Flächen für die landwirtschaftliche Pflanzenproduktion und die Stromproduktion aus solarer Strahlungsenergie. In der Region Freiburg gibt es z.B. mehrere Initiativen, was PV-Freiflächenanlagen über Weinbauflächen anbelangt (sog. Viti-PV-Anlagen). Auch gibt es erste Anfragen zur Errichtung von schwimmenden PV-Anlagen auf Baggerseen (sog. Floating-PV).
Daher begrüßen wir grundsätzlich die Regelungen des neuen § 37 im EEG, wonach in den Ausschreibungen für Solaranlagen nun auch Anlagen auf (weiterhin genutzten) Ackerflächen, Dauergrünland, künstlichen Gewässern und Parkplatzflächen teilnehmen dürfen. Dennoch sind immer noch rechtliche Restriktionen zu spüren, die die Umsetzung von PV-Freiflächenanlagen erheblich erschweren. Insbesondere fehlt es an einer der Wind- und Wasserkraft vergleichbaren Privilegierung für PV-Freiflächenanlagen im bauplanungsrechtlichen Außenbereich. Die Nutzung solarer Strahlungsenergie ist im Außenbereich vielmehr nur für Anlagen erleichtert zulässig, die an ein Gebäude gebunden sind. PV-Freiflächenanlagen sind demgegenüber nicht privilegiert. Das gilt sogar für die Erforschung und Entwicklung dieser Technologie – auch diesbezüglich sind nur Wind- und Wasserenergie, nicht aber solare Strahlungsenergie privilegiert. Insofern besteht ein energiepolitisch nicht zu rechtfertigendes Ungleichgewicht zu Lasten der Nutzung solarer Strahlungsenergie.
PV-Freiflächenanlagen können aktuell in aller Regel nur mittels einer entsprechenden Bauleitplanung umgesetzt werden. Gerade bei kleineren Anlagen, etwa für die Erprobung und Erforschung von Agri-Photovoltaik, verursacht eine solche Bauleitplanung oft einen unverhältnis-mäßigen Aufwand, auch in finanzieller Hinsicht. Die für die Bauleitplanung zuständigen Städte und Gemeinden sind deshalb diesbezüglich eher zurückhaltend.
Mit Blick auf den Klimawandel, aber auch in Anbetracht der aktuell schwierigen Situation bei der Energieversorgung ist es nötiger denn je, die Energiewende auch mit Blick auf eine Nutzung von PV-Technologie wirksam voranzubringen und formalrechtliche Hemmnisse abzubauen. Hierbei gilt es aus unserer Sicht auch, die Nutzung von Freiflächen-Photovoltaik hinsichtlich der bauplanungsrechtlichen Regelungen zu erleichtern. Dazu würde u.a. eine geeignete Privilegierung von PV-Freiflächenanlagen im Außenbereich beitragen, welche dann auch die Genehmigungssituation erleichtert. Wir wären Ihnen sehr dankbar, wenn Sie sich hierfür einsetzen würden.
Der Sorge um eine übermäßie Inanspruchnahme von landwirtschaftlichen Flächen für PV könnte durch geeignete Zusatzregelungen (Fortbestehen der landwirtschftlichen Nutzung, Obergrenze für die installierte Leistung, um für große Solarparks eine Bauleitplanung beizubehalten) Rechnung getragen werden."